Das Anwalts-Team von Alaris Law hat mit einer mehr als 20-jährigen Expertise im Bau- und Ingenieurbereich umfangreiche Erfahrungen im Claim und Contract Management für Generalunternehmer, Subunternehmer sowie Bauherrn gesammelt, sowohl bei französischen wie auch internationalen Verträgen (z.B. FIDIC). Ein Team von Rechtsanwälten und ... Mehr über Claim und Contract Management
Deutschsprachige Rechtsanwälte in Frankreich, Spanien, Italien & New York
Alaris Avocats ist eine moderne, mittelständische internationale Kanzlei mit Hauptsitz in Paris. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen als Rechtsanwälte in Frankreich und stehen Ihnen als langfristige Partner umfassend zur Seite. Unsere Anwälte in Paris und in den Partner-Kanzleien sind zwei- oder dreisprachig. Da unsere Rechtsanwälte Französisch, Englisch, Italienisch sowie Deutsch sprechen, können wir unsere Mandanten in ihrer jeweiligen Muttersprache beraten.

Deutsch-französische Kanzlei – juristische Unterstützung in Frankreich
Unsere Anwälte sind auf das deutsch-französische Recht spezialisiert. Dementsprechend beraten wir erfolgreich deutsche, amerikanische und französische mittlere und größere Unternehmen. Zu unserem Mandantenstamm zählen jedoch auch Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der Hauptschwerpunkt unserer deutsch-französischen Kanzlei in Paris liegt auf der allumfassenden Betreuung deutschsprachiger Mandanten, die juristische Unterstützung in Frankreich benötigen. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte sind in Frankreich als Anwälte zugelassen und erfolgreich tätig.
Als internationale deutsch-französische Anwaltskanzlei mit einem hoch motivierten, jungen und engagierten Team haben wir den Anspruch, Rechtsberatung neu, modern und mandantenfreundlich zu gestalten. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Paris haben ihr juristisches Studium in Frankreich erfolgreich absolviert und bringen zudem mehrere Jahre Berufserfahrung im Ausland mit. Zudem erwarten wir von unseren deutschsprachigen Anwälten im Team unserer Kanzlei in Frankreich, dass Sie vor zuvor bei einer anderen deutsch französischen Anwaltskanzlei in Frankreich gearbeitet haben. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Frankreich können mindestens eine Berufserfahrung von 10 Jahren nachweisen.

Arbeitsrecht in Frankreich: Kündigung
Kündigung in Frankreich (Betriebsbedingte Kündigung - Cass. soc. 1-6-2022 n° 20-19.957 FS-B, Sté Children Worldwide Fashion c/ D) Seit dem 1. Dezember 2016 legt Artikel L 1233-3 des frz. Arbeitsgesetzbuches objektive Kriterien fest, die bei einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen müssen. Darunter fallen signifikante Veränderungen ... Mehr über Arbeitsrecht in Frankreich: Kündigung

Arbeitsrecht in Frankreich – Religionsfreiheit am Arbeitsplatz am Beispiel des Ramadan
Jedes Jahr während der Dauer eines Monats wird von Muslimen auf der ganzen Welt der Ramadan gefeiert. Während dieser Zeit ist es Muslimen grundsätzlich untersagt, zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu essen oder zu trinken. Generell muss der Arbeitgeber in Frankreich die Meinungen und religiösen Überzeugungen seiner Mitarbeiter ... Mehr über Arbeitsrecht in Frankreich – Religionsfreiheit am Arbeitsplatz am Beispiel des Ramadan
Die Leistungen unserer deutsch-französischen Anwaltskanzlei
Zu den Schwerpunkten unserer deutsch-französischen Kanzlei zählen das französische Arbeitsreicht, das französische Baurecht und das französische Gesellschaftsrecht. Des Weiteren sind unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte auf das französische Handelsrecht sowie die Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitrage) in Frankreich spezialisiert. Als deutsch-französische Kanzlei sind wir außerdem für französisches Vertragsrecht, französisches Handelsvertreterrecht, französische Gewerbemietverträge, Zwangsvollstreckungen in Frankreich, französische Expertenverfahren und französische Insolvenzrecht zuständig.
Die deutschsprachigen Rechtsanwälte und Alaris Avocats sind sowohl beratend als auch gerichtlich für Mandanten in ganz Frankreich und vor sämtlichen französischen Gerichten tätig. Gemäß unserem Leitsatz „big enough to serve, small enough to care“, haben wir mit unseren Partnerkanzleien in New York und Berlin ein gut funktionierendes internationales Beraternetz aufgebaut, um unsere Mandanten auch außerhalb von Fragen zum französischen Arbeitsrecht, französischen Baurecht oder französischen Handels- und Gesellschaftsrecht vorwiegend in den USA und in Deutschland begleiten zu können. Denn Ihr Erfolg ist unser Ziel!
