Deutschsprachige Rechtsanwälte in Frankreich

Alaris Avocats ist eine moderne, mittelständische internationale Kanzlei mit Hauptsitz in Paris. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen als Rechtsanwälte in Frankreich und stehen Ihnen als langfristige Partner umfassend zur Seite. Unsere Anwälte in Paris sind zwei- oder dreisprachig. Da unsere Rechtsanwälte Französisch, Englisch, Italienisch sowie Deutsch sprechen, können wir unsere Mandanten in ihrer jeweiligen Muttersprache beraten.

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Deutsch-französische Kanzlei – juristische Unterstützung in Frankreich

Unsere Anwälte sind auf das deutsch-französische Recht spezialisiert. Dementsprechend beraten wir erfolgreich deutsche, amerikanische und französische mittlere und größere Unternehmen. Zu unserem Mandantenstamm zählen jedoch auch Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Hauptschwerpunkt unserer deutsch-französischen Kanzlei in Paris liegt auf der allumfassenden Betreuung deutschsprachiger Mandanten, die juristische Unterstützung in Frankreich benötigen. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte sind in Frankreich als Anwälte zugelassen und erfolgreich tätig.

Als internationale deutsch-französische Anwaltskanzlei mit einem hoch motivierten, jungen und engagierten Team haben wir den Anspruch, Rechtsberatung neu, modern und mandantenfreundlich zu gestalten. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Paris haben ihr juristisches Studium in Frankreich erfolgreich absolviert und bringen zudem mehrere Jahre Berufserfahrung im Ausland mit. Zudem erwarten wir von unseren deutschsprachigen Anwälten im Team unserer Kanzlei in Frankreich, dass Sie vor zuvor bei einer anderen deutsch französischen Anwaltskanzlei in Frankreich gearbeitet haben. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Frankreich können mindestens eine Berufserfahrung von 10 Jahren nachweisen.

Die Mutuelle in Frankreich: Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Krankenzusatzversicherung

Wer Mitarbeiter in Frankreich beschäftigt, muss neben der französischen Sozialversicherung auch die betriebliche Krankenzusatzversicherung berücksichtigen. Die sogenannte „Mutuelle“ ergänzt die Leistungen der französischen gesetzlichen Krankenversicherung und ist für Beschäftigte im privaten Sektor grundsätzlich Teil der verpflichtenden ... Mehr über Die Mutuelle in Frankreich: Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Krankenzusatzversicherung

Krankheit von Mitarbeitern in Frankreich: Lohnfortzahlung & die Rolle der Sécurité Sociale

Wenn Mitarbeiter in Frankreich erkranken, gelten für deutsche Unternehmen andere Regeln als bei einer Krankheit in Deutschland. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Frankreich basiert auf einem Zusammenspiel verschiedener Leistungen. Die französische Sozialversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des ... Mehr über Krankheit von Mitarbeitern in Frankreich: Lohnfortzahlung & die Rolle der Sécurité Sociale

Lohnnebenkosten und URSSAF in Frankreich: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Wer als deutsches Unternehmen Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen möchte, sollte bei der Personalplanung nicht nur das vereinbarte Bruttogehalt berücksichtigen. Neben dem Gehalt entstehen in Frankreich zahlreiche Arbeitgeberbeiträge und weitere Personalkosten, die das tatsächliche Beschäftigungsbudget deutlich erhöhen können. Eine ... Mehr über Lohnnebenkosten und URSSAF in Frankreich: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Die 35 Stunden Woche in Frankreich: Was deutsche Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung wissen müssen

Wer als deutsches Unternehmen Mitarbeiter in Frankreich beschäftigt, muss sich frühzeitig mit den Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Arbeitszeit. Die 35-Stunden-Woche in Frankreich ist dabei ein zentraler Bestandteil des französischen Arbeitsrechts und ... Mehr über Die 35 Stunden Woche in Frankreich: Was deutsche Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung wissen müssen

Die Leistungen unserer deutsch-französischen Anwaltskanzlei

Zu den Schwerpunkten unserer deutsch-französischen Kanzlei zählen das französische Arbeitsreicht, das französische Baurecht und das französische Gesellschaftsrecht. Zudem sind unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte auf das französische Handelsrecht sowie die Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitrage) in Frankreich spezialisiert. Als deutsch-französische Kanzlei sind wir außerdem für französisches Vertragsrecht, französisches Handelsvertreterrecht, französische Gewerbemietverträge, Zwangsvollstreckungen in Frankreich, französische Expertenverfahren und französische Insolvenzrecht zuständig.

 

Die deutschsprachigen Rechtsanwälte und Alaris Avocats sind sowohl beratend als auch gerichtlich für Mandanten in ganz Frankreich und vor sämtlichen französischen Gerichten tätig. Gemäß unserem Leitsatz „big enough to serve, small enough to care“, haben wir ein gut funktionierendes internationales Beraternetz aufgebaut, um unsere Mandanten auch außerhalb von Fragen zum französischen Arbeitsrecht, französischen Baurecht oder französischen Handels- und Gesellschaftsrecht vorwiegend in den USA und in Deutschland begleiten zu können. Denn Ihr Erfolg ist unser Ziel!

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