Die Anwälte der Kanzlei Alaris beraten französische, deutsche und internationale Baufirmen, Subunternehmer, Bauherren, Projektentwickler und/oder Architekten in Sachen französisches Baurecht.
Als Spezialisten für öffentliches und privates Baurecht in Frankreich unterstützen wir Sie bei Bauverträgen und Leistungsverzeichnissen. Ihr Alaris-Anwalt begleitet die Ausführung Ihres Bauprojekts und entlastet Sie bei der Handhabung unterschiedlichster Versicherungen und Bankgarantien.
Ein erfahrener Bau- und Immobilienanwalt kann die technisch anspruchsvollen Aspekte einer Baustelle nachvollziehen. Alaris-Anwälte arbeiten präzise, effizient und kennen das Baurecht in Frankreich aus dem Effeff. Besonders bei erlittenen Schäden versetzt uns dies in die Lage, die direkten und indirekten wirtschaftlichen Auswirkungen allgemein und umfassend zu beurteilen.
Die auf französisches Baurecht spezialisierte Anwaltskanzlei Alaris unterstützt Sie bereits vor Baubeginn, bei der Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung. Alaris-Anwälte kennen die gesetzlichen Bestimmungen in Frankreich und örtlich anwendbaren Vorschriften. Wir repräsentieren Sie bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Expertenverfahren und vertreten Sie vor Gericht.
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