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Start / Alaris News / Die 35 Stunden Woche in Frankreich: Was deutsche Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung wissen müssen

Date: 18. August 2026
Author: David Hartmann
Archiv: Alaris NewsSchlagwort: Arbeitsrecht

Die 35 Stunden Woche in Frankreich: Was deutsche Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung wissen müssen

Wer als deutsches Unternehmen Mitarbeiter in Frankreich beschäftigt, muss sich frühzeitig mit den Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Arbeitszeit. Die 35-Stunden-Woche in Frankreich ist dabei ein zentraler Bestandteil des französischen Arbeitsrechts und unterscheidet sich in ihrer praktischen Bedeutung von der in Deutschland bekannten Arbeitszeitgestaltung. Sie bedeutet keineswegs, dass Angestellte nicht mehr als 35 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, sondern stellt die gesetzliche Referenzarbeitszeit dar, ab der grundsätzlich Überstunden anfallen und entsprechend vergütet oder ausgeglichen werden. Für deutsche Arbeitgeber birgt die Arbeitszeitgestaltung in Frankreich rechtliche und organisatorische Besonderheiten. Fehler bei der Vertragsgestaltung, der Zeiterfassung oder der Anwendung von Sonderregeln wie dem Forfait-Jours können erhebliche Nachzahlungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Folgenden erfahren Sie, wie die 35-Stunden-Woche in Frankreich gesetzlich verankert ist, welche flexiblen Arbeitszeitmodelle existieren und worauf Unternehmen achten müssen, um rechtliche Risiken konsequent zu vermeiden.

Was bedeutet die 35-Stunden-Woche in Frankreich?

Die 35-Stunden-Woche in Frankreich wurde im Jahr 2000 als gesetzliche Regelarbeitszeit (durée légale du travail) eingeführt. Sie gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im privaten Sektor. Entscheidend ist jedoch, dass die 35 Stunden keine absolute Obergrenze darstellen. Vielmehr bilden sie die gesetzliche Referenz, ab der grundsätzlich Überstunden (heure supplémentaire) anfallen. Ein Arbeitnehmer kann daher beispielsweise 39 oder 40 Stunden pro Woche arbeiten, sofern die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die über die gesetzliche Referenzarbeitszeit hinausgehenden Stunden sind grundsätzlich als Überstunden zu behandeln und entsprechend zu vergüten oder auszugleichen.

Unsere Alaris Rechtsanwälte für Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht kennen sich mit allen wichtigen Aspekten rund um rechtssichere Vertragsgestaltung und Implementierung flexibler Arbeitszeitmodelle in Frankreich aus. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Überstunden & Ausgleichsmodelle nach französischem Recht

Wird die 35-Stunden-Woche in Frankreich überschritten, greifen gesetzliche und tarifliche Regelungen zur Abgeltung dieser Mehrarbeit. Arbeitgeber müssen hierbei strikte Vorgaben bezüglich Vergütungszuschlägen und Kontingenten einhalten.

Nach französischem Recht gilt grundsätzlich jede Arbeitsstunde, die über die gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, als Überstunde. Die Überstunden werden grundsätzlich auf Wochenbasis berechnet. Sie sind gesetzlich mit einem Zuschlag zu vergüten, sofern kein Branchen-Tarifvertrag abweichende (aber gesetzlich zulässige) Mindestzuschläge vorsieht. Standardmäßig gilt nach dem Code du Travail:

  • Für die 36. bis 43. Arbeitsstunde: +25 % Zuschlag auf den regulären Stundensatz
  • Ab der 44. Arbeitsstunde: +50 % Zuschlag auf den regulären Stundensatz

Zudem gilt ein jährliches Überstundenkontingent (contingent annuel d’heures supplémentaires), das ohne vorherige Genehmigung genutzt werden darf. Der gesetzliche Richtwert beträgt 220 Stunden pro Jahr und Arbeitnehmer. Werden diese Kontingente überschritten, müssen den Beschäftigten zusätzlich bezahlte Ausgleichszeiten (repos compensateur) gewährt werden.

Arbeitszeitverkürzung durch RTT-Tage

Um die Abwicklung von Überstunden zu vereinfachen, nutzen viele Unternehmen in Frankreich die 35-Stunden-Woche in Verbindung mit sogenannten RTT-Tagen (Réduction du Temps de Travail). Bei diesem Modell arbeiten Beschäftigte beispielsweise 39 Stunden pro Woche, erhalten für die 4 Stunden Mehrarbeit pro Woche jedoch keinen direkten Gehaltszuschlag, sondern zusätzliche freie Tage. Pro Jahr ergeben sich dadurch in der Regel etwa 10 bis 12 RTT-Tage.

Das Forfait-Jours: eine wichtige Besonderheit der französischen Arbeitszeit

Für Führungskräfte (cadres) und Beschäftigte mit hoher Autonomie bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit stellt die klassische stundenbasierte Zeiterfassung oft keine praktikable Lösung dar. Hier kommt das Modell der Tage-Pauschalierung (Forfait-Jours) ins Spiel. Die Arbeitszeit wird nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Jahr bemessen, was in der Regel maximal 218 Tage pro Jahr sind. Die Begrenzung der 35-Stunden-Woche in Frankreich auf Stundenbasis gilt für diesen Personenkreis nicht direkt.

Damit eine Forfait-Jours-Vereinbarung rechtswirksam ist, müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine wirksame Rechtsgrundlage im anwendbaren Tarifvertrag (Convention Collective) bestehen.
  • Es bedarf einer ausdrücklichen, individuellen schriftlichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbelastung kontinuierlich zu überwachen und jährliche Evaluierungsgespräche durchzuführen.

Wichtig ist eine ordnungsgemäße Einhaltung dieses Modells. Wenn Arbeitgeber die vorgeschriebenen jährlichen Nachweise zur Arbeitsbelastung nicht sauber dokumentieren oder Ruhezeiten vernachlässigen, können französische Arbeitsgerichte die Pauschalierung rückwirkend für nichtig erklären. Der Arbeitnehmer kann demnach für bis zu drei Jahre sämtliche tatsächlich geleisteten Überstunden auf Basis einer 35-Stunden-Woche einklagen. Bei Führungskräften entstehen dadurch rasch Nachzahlungsforderungen in beträchtlicher Höhe pro Mitarbeiter.

Gesetzliche Höchstarbeitszeiten & Ruhezeiten in Frankreich

Unabhängig von vertraglichen Absprachen müssen Arbeitgeber folgende gesetzliche Vorgaben einhalten:

  • Maximale Tagesarbeitszeit: Grundsätzlich maximal 10 Stunden pro Tag
  • Maximale Wochenarbeitszeit: Absolute Obergrenze von 48 Stunden in einer einzelnen Woche bzw. durchschnittlich 44 Stunden über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen
  • Mindestruhezeiten: Ununterbrochene tägliche Ruhezeit von 11 Stunden sowie eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 zusammenhängenden Stunden

Gerade bei international tätigen Unternehmen kann dies relevant werden, wenn Mitarbeiter regelmäßig mit deutschen und französischen Teams zusammenarbeiten. Späte Termine mit deutschen Kollegen und ein früher Arbeitsbeginn am nächsten Morgen in Frankreich können beispielsweise dazu führen, dass die vorgeschriebene Ruhezeit unterschritten wird. Die Arbeitszeitplanung sollte daher nicht nur die tägliche Arbeitsdauer, sondern auch die zeitliche Lage der Arbeitsleistung berücksichtigen.

Typische HR-Fehler vermeiden

Deutsche Muttergesellschaften neigen mitunter dazu, bewährte deutsche Vertragsklauseln und HR-Prozesse direkt auf den französischen Markt zu übertragen. Dies führt häufig zu teuren Missverständnissen. Ein klassischer Fehler ist die mangelhafte Zeiterfassung. In Frankreich liegt die Nachweislast für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Streitfall beim Arbeitgeber. Ohne lückenlose Dokumentation entscheiden Gerichte bei Überstundenforderungen meist zugunsten der Arbeitnehmer. Zudem wird häufig die zwingende Anhörung des französischen Betriebsrats (Comité Social et Économique – CSE) übersehen. Betriebe ab 50 Mitarbeitenden müssen diesen vor der Einführung neuer Arbeitszeit- oder Schichtmodelle zwingend einbinden, da andernfalls empfindliche Sanktionen drohen.

Rechtssicherheit in Frankreich schaffen

Dennoch stellt die 35-Stunden-Woche in Frankreich keine unüberwindbare Hürde dar. Modelle wie RTT-Tage oder Forfait-Jours bieten erhebliche betriebliche Flexibilität, setzen jedoch voraus, dass die Vorgaben der Branchen-Tarifverträge strikt eingehalten werden. Wer Personaleinsätze durch rechtssichere Arbeitsverträge und eine saubere Dokumentation von Beginn an richtig strukturiert, schützt sein Unternehmen effektiv vor hohen Nachzahlungen.

Als spezialisierte deutsch-französische Kanzlei unterstützt Alaris Law Sie umfassend im französischen Arbeitsrecht. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung, der Auswahl passender Arbeitszeitmodelle und allen weiteren HR-Prozessen in Frankreich. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Rechtsanwälten auf!

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