Die Anwälte der Kanzlei Alaris sind erfahren im juristischen Umgang mit Verträgen. Mit viel juristischer Fachkenntnis unterstützen wir Unternehmen wie Einzelpersonen – von der Vertragsverhandlung über die Vertragsgestaltung bis zum wunschgemäßen Vertragsschluss.
Unsere Mandanten beraten wir lückenlos im Allgemeinen Vertragsrecht bei der Auslegung, Anwendung und eventuellen Kündigung von Verträgen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den jeweils zuständigen Gerichtsständen.
Die Alaris-Fachanwälte unterstützen Sie ebenso im Speziellen Vertragsrecht bei der Vorbereitung, Ausarbeitung und Kündigung von Dienstleistungsverträgen, Handelsvertreterverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Kooperations- und Rahmenverträgen, rechtlichen Geschäftsbedingungen im Internet, Lizenzverträgen, Lieferverträgen etc.
Alaris-Rechtsanwälte beraten Sie effektiv zum alltäglichen Forderungsmanagement, außergerichtlich und gerichtlich.
Mehr zum französischen Vertragsrecht lesen Sie im Alaris-Blog.
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- Vertriebsvereinbarung Frankreich
- Allgemeine Geschäftsbedingungen in Frankreich
- Neues Vertragsrecht in Frankreich – Das Leistungsverweigerungsrecht
- Neuerungen im französischen Arbeitsrecht – Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages (CDD)
- Die Mobilitätsklausel im französischen Arbeitsvertrag
- Französische Arbeitsverträge und die Wettbewerbsklausel
- Kündigungsverfahren in Frankreich – Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der französische Arbeitsvertrag
- Beendigung von Handelsvertreterverträgen in Frankreich