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Startseite / Alaris News / Macrons Arbeitsmarktreform in Frankreich

Date: 14. August 2017
Author: Jana Opel
Archiv: Alaris NewsSchlagwort: Arbeitsrecht, Arbeitsrechtsreform, Frankreich

Macrons Arbeitsmarktreform in Frankreich

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron will innerhalb der nächsten 16 Monate seine Wahlversprechen durchsetzen und sechs Sozialreformen in die Wege leitet. Dabei zählt die Arbeitsmarktreform zu einem der wichtigsten Wahlversprechen Macrons, mit der Intention, den Arbeitsmarkt durchlässiger zu gestalten und die Arbeitslosigkeit zu senken.

Die erste Reform wird das Arbeitsrecht betreffen, das laut dem französischen Premierminister Edouard Philippe nicht mehr der Vielfältigkeit der Unternehmen und den Erwartungen der Arbeitnehmer entspricht. Am Dienstag, den 01.08.2017 sprach sich die französische Nationalversammlung positiv über Macrons Vorhaben, das Arbeitsrecht via Verordnungen (Ordonnance)zu lockern aus. Diese Verordnungen sollen dazu beitragen, dass die Reform schneller in Kraft gesetzt wird, als wenn sie den üblichen parlamentarischen Weg gingen.

Dem Grunde nach soll der Arbeitsmarkt effizienter werden, indem die häufig hohen Abfindungen nach einer unrechtmäßigen Entlassung begrenzt werden, da bisher Entschädigungen oft sehr unvorhersehbar von den französischen Arbeitsgerichten festgelegt wurden. Dadurch würde der Kündigungsschutz etwas gelockert. Außerdem soll es Anreize für bessere Jobs geben, indem Unternehmen für befristete Arbeitsplätze höhere Sozialabgaben zahlen sollen, für unbefristete hingegen weniger. Zudem sollen Unternehmen für neue, unbefristete Jobs über einen Zeitraum von drei Jahren eine Prämie erhalten. Auch der Druck auf Arbeitslose wird steigen, da ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt werden soll, wenn mehr als zwei Jobangebote abgelehnt werden. Auf der anderen Seite soll die Arbeitslosenversicherung auf Selbstständige und Arbeitnehmer, die von sich aus gekündigt haben, erweitert werden.

Weiter plant Macron eine Umstellung der Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie der Mitbestimmung in den Betrieben. Die einzelnen Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen die Regelungen von Arbeitszeit, Überstunden, Sicherheitsbestimmungen und Löhne selbstständig mit den Arbeitnehmern zu verhandeln; solche Festlegung werden derzeit nur auf Branchenebene getroffen. Ebenfalls soll ein einziger Betriebsrat geschaffen werden, welcher von den Arbeitnehmern gewählt wird und deren Interessen vertritt, bislang bestehen solche Gremien in Mehrzahl und werden teilweise von den Gewerkschaften besetzt.

Macrons Reformpläne werden natürlich ebenfalls heftig kritisiert. Gewerkschaften und linke Parteien kritisierten viele Elemente des Reformplans, wie besipielsweise die Schwächung der Gewerkschaften durch die geplante Umstellung der Sozialpartnerschaft, und kündigen jetzt schon an, deren Interessen auf der Strasse fortzuführen. Es ist davon auszugehen, dass nach der „rentrée“ im September 2017 eine Welle von Streiks in Frankreich geben wird.

Nach der Arbeitsrechtsreform plant die Regierung die Arbeitslosenversicherung sowie das System der Berufsausbildung und des Lehrlingswesens zu reformieren. Die Gesetzesentwürfe dazu sollen im Frühling vorgelegt werden.

So oder so bleibt es spannend …

Ein Beitrag von Jana Opel für alaris-law.com/de

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Rechtlicher Hinweis: Die Beiträge auf unserer Homepage alaris-law.com erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit und sollen lediglich einem ersten Überblick dienen. Insbesondere können diese Beiträge keine umfängliche anwaltliche Beratung ersetzen. Unsere Kanzlei kann mithin hierfür keine Haftung übernehmen. Für verbindliche Auskünfte stehen wir Ihnen jedoch gerne mit unserem Team zur Verfügung.

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