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Start / Alaris News / M&A in Frankreich: Fallstricke bei der Due Diligence nach französischem Recht

Date: 24. Juni 2026
Author: David Hartmann
Archiv: Alaris NewsSchlagwort: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, m&a frankreich, Vertragsrecht

M&A in Frankreich: Fallstricke bei der Due Diligence nach französischem Recht

M&A-Transaktionen in Frankreich bieten Unternehmen attraktive Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen, Wachstum zu fördern oder ihre Marktposition auszubauen. Gleichzeitig unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Frankreich in vielen Bereichen von den in Deutschland bekannten Strukturen. Wer einen Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf in Frankreich plant, sollte diese Besonderheiten frühzeitig berücksichtigen.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Due Diligence. Sie dient dazu, das Zielunternehmen umfassend zu prüfen und potenzielle Risiken vor Abschluss der Transaktion zu erkennen. Gerade bei M&A in Frankreich können gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche oder vertragliche Besonderheiten erhebliche Auswirkungen auf den Kaufpreis, die Vertragsgestaltung und die spätere Haftung haben.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Fallstricke bei der Due Diligence nach französischem Recht besonders häufig auftreten und worauf Unternehmen bei M&A in Frankreich achten sollten.

Warum die Due Diligence bei M&A in Frankreich besondere Aufmerksamkeit erfordert

Die Due Diligence bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen bei einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf. Ziel der Prüfung ist es, mögliche Risiken, Verpflichtungen und rechtliche Besonderheiten des Zielunternehmens frühzeitig zu erkennen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend in die Kaufpreisverhandlungen und die Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrags ein.

Bei M&A in Frankreich reicht es jedoch häufig nicht aus, die Prüfung nach den aus Deutschland bekannten Maßstäben durchzuführen. Zwar verfolgen beide Rechtssysteme ähnliche Ziele, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung unterscheiden sich jedoch in zahlreichen Bereichen. Dies betrifft beispielsweise das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht oder bestehende Vertragsverhältnisse.

Hinzu kommt, dass bestimmte Risiken erst bei einer vertieften Analyse sichtbar werden. Unklare gesellschaftsrechtliche Regelungen, arbeitsrechtliche Verpflichtungen oder laufende Rechtsstreitigkeiten können den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Werden solche Aspekte im Rahmen der Due Diligence nicht ausreichend berücksichtigt, drohen nach Abschluss der Transaktion unerwartete Kosten oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Eine sorgfältige Prüfung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des französischen Rechts ist daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor für grenzüberschreitende Transaktionen. Sie schafft Transparenz und ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu bewerten und vertraglich angemessen abzusichern.

Unsere Alaris Rechtsanwälte für Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht kennen sich mit allen wichtigen Aspekten rund um M&A in Frankreich aus. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten bei französischen Unternehmen prüfen

Bereits bei der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse zeigen sich häufig Unterschiede zwischen deutschen und französischen Unternehmen. Da diese Aspekte direkten Einfluss auf die Wirksamkeit einer Transaktion haben können, sollten sie im Rahmen der Due Diligence besonders sorgfältig untersucht werden.

Gesellschaftsform & Vertretungsbefugnisse

Ein erster Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Gesellschaftsform des Zielunternehmens. In Frankreich zählen insbesondere die Société par Actions Simplifiée (SAS) und die Société à Responsabilité Limitée (SARL) zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen. Je nach Gesellschaftsform gelten unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Unternehmensführung, der Vertretung sowie der Übertragung von Geschäftsanteilen.

Im Rahmen der Due Diligence sollte daher geprüft werden, wer das Unternehmen rechtswirksam vertreten darf und ob für bestimmte Entscheidungen zusätzliche Zustimmungen erforderlich sind. Fehler bei der Prüfung der Vertretungsverhältnisse können dazu führen, dass Beschlüsse oder Vertragsabschlüsse später angefochten werden.

Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen & Beschlusslagen

Anders als viele deutsche Unternehmen verfügen französische Gesellschaften häufig über sehr individuell ausgestaltete Satzungen und ergänzende Gesellschaftervereinbarungen. Diese können Regelungen enthalten, die den Verkauf von Anteilen erschweren oder an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.

So können beispielsweise Zustimmungspflichten anderer Gesellschafter, Vorkaufsrechte oder Übertragungsbeschränkungen bestehen. Werden solche Regelungen im Vorfeld nicht erkannt, kann dies den Zeitplan einer Transaktion erheblich beeinflussen oder den Vollzug sogar gefährden.

Beteiligungs- & Konzernstrukturen

Darüber hinaus sollte die Beteiligungsstruktur des Zielunternehmens detailliert analysiert werden. Gerade bei Unternehmensgruppen bestehen häufig gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Dazu gehören etwa Beteiligungen an Tochtergesellschaften, gemeinsame Gesellschaften mit Dritten oder konzerninterne Verpflichtungen.

Eine umfassende Prüfung hilft dabei, potenzielle Haftungsrisiken und wirtschaftliche Abhängigkeiten frühzeitig zu identifizieren. Gleichzeitig schafft sie die notwendige Transparenz, um den tatsächlichen Wert des Unternehmens realistisch einschätzen zu können.

Arbeitsrechtliche Risiken als häufiger Stolperstein bei M&A-Transaktionen

Neben gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zählt das Arbeitsrecht zu den Bereichen, die bei M&A in Frankreich besondere Aufmerksamkeit erfordern. Da das französische Arbeitsrecht als vergleichsweise arbeitnehmerfreundlich gilt, können bestehende Verpflichtungen und Risiken erhebliche Auswirkungen auf die Transaktion haben.

Im Rahmen der Due Diligence sollten sämtliche Arbeitsverhältnisse, Vergütungsmodelle und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen geprüft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Frankreich neben den gesetzlichen Vorschriften häufig auch Tarifverträge und betriebliche Regelungen Anwendung finden, die zusätzliche Rechte und Pflichten begründen können.

Das CSE-Verfahren: Unverzichtbare Anhörung vor dem Signing 

Ein gravierender und potenzieller Fallstrick liegt in den Beteiligungsrechten des französischen Betriebsrates, dem Comité Social et Économique (CSE). Bei Unternehmen mit in der Regel mehr als 50 Mitarbeitern schreibt das französische Recht ein striktes Informations- und Anhörungsverfahren vor. Dieses Verfahren muss zwingend vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags vollständig abgeschlossen sein. Wird diese Pflicht versäumt oder fehlerhaft durchgeführt, ist die Transaktion rechtlich angreifbar. Zudem drohen empfindliche Strafen wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit. Die zeitliche Planung dieses Verfahrens muss daher von Anfang an in der Due Diligence berücksichtigt werden.

Arbeitszeitmodelle & das verdeckte Millionenrisiko der „Forfait-Jours“

Trotz der gesetzlichen 35-Stunden-Woche arbeiten viele Führungskräfte und Mitarbeiter mit autonomer Arbeitszeitgestaltung in Frankreich auf Basis einer jährlichen Tage-Pauschalierung (Forfait-Jours). In der Praxis erweisen sich diese vertraglichen Vereinbarungen bei einer HR Due Diligence jedoch häufig als formal unwirksam, etwa weil die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungs- und Ruhezeitprotokolle vom Arbeitgeber nicht sauber geführt wurden. Ist eine solche Vereinbarung unwirksam, können Mitarbeiter rückwirkend für die letzten drei Jahre Überstunden inklusive Aufschlägen einklagen. Bei größeren Belegschaften summiert sich dieses Risiko schnell zu erheblichen Nachzahlungsforderungen, die den Unternehmenswert massiv mindern.

Zwingende Branchen-Tarifverträge

Anders als in Deutschland, wo die Tarifbindung oft vom Verbandsbeitritt abhängt, gilt in Frankreich für fast jedes Unternehmen zwingend ein Branchen-Tarifvertrag, basierend auf der tatsächlichen Haupttätigkeit des Betriebs. Im Rahmen der Due Diligence muss penibel geprüft werden, ob das Zielunternehmen seine Mitarbeiter korrekt eingestuft hat. Fehlklassifizierungen führen regelmäßig zu unentdeckten Ansprüchen auf Mindestgehälter, Sonderzahlungen oder längere Urlaubszeiten, die vom Käufer nach dem Deal ausgeglichen werden müssen.

Laufende arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem anhängige arbeitsrechtliche Verfahren sowie potenzielle Konflikte mit aktuellen oder ehemaligen Beschäftigten. Offene Streitigkeiten können erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen und sollten deshalb sorgfältig bewertet werden.

Neben laufenden Gerichtsverfahren können auch nicht dokumentierte Konflikte, wiederkehrende Beschwerden oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften Hinweise auf zukünftige Risiken liefern. Eine umfassende Analyse der arbeitsrechtlichen Situation hilft dabei, solche Belastungen frühzeitig zu erkennen und bei der weiteren Gestaltung der Transaktion angemessen zu berücksichtigen.

Verträge & geschäftliche Verpflichtungen sorgfältig analysieren

Neben gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Aspekten gehört die Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse zu den wichtigsten Bestandteilen einer Due Diligence. Viele wirtschaftliche Risiken eines Unternehmens ergeben sich nicht aus den Bilanzen, sondern aus laufenden Verpflichtungen gegenüber Kunden, Lieferanten, Vermietern oder Vertriebspartnern.

Die vorvertragliche Informationspflicht nach dem Code Civil 

Seit der Reform des französischen Vertragsrechts verlangt Artikel 1112-1 des Code Civil von den Parteien eine strikte vorvertragliche Informationspflicht. Jede Partei muss die andere über alle Umstände aufklären, deren Kenntnis für die Zustimmung zum Vertrag entscheidend ist. Verschweigt der Verkäufer im Rahmen der Due Diligence wesentliche oder wertmindernde Informationen, reicht eine klassische vertragliche Garantieerklärung als Schutz für den Käufer oft nicht aus. Ein solcher Verstoß kann im schlimmsten Fall zu einer Anfechtung des gesamten Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung führen und das noch Jahre nach dem Vollzug.

Kunden-, Lieferanten- & Kooperationsverträge

Zunächst sollten die wesentlichen Geschäftsverträge des Unternehmens analysiert werden. Dabei geht es unter anderem um Laufzeiten, Kündigungsfristen, Exklusivitätsvereinbarungen oder besondere Leistungs- und Haftungsregelungen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen sogenannte Change-of-Control-Klauseln. Solche Regelungen können vorsehen, dass Vertragspartner bei einem Eigentümerwechsel bestimmte Rechte erhalten oder Verträge sogar beenden können. Werden diese Klauseln im Rahmen der Due Diligence übersehen, kann dies nach dem Vollzug der Transaktion erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Gewerbliche Mietverträge & Standortfragen

Auch gewerbliche Mietverträge sollten sorgfältig geprüft werden. Insbesondere bei Produktionsstandorten, Lagerflächen oder Geschäftsräumen können langfristige Verpflichtungen bestehen, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung von großer Bedeutung sind.

Neben den Vertragslaufzeiten spielen dabei beispielsweise Verlängerungsoptionen, Kündigungsmöglichkeiten oder Verpflichtungen zur Instandhaltung der Mietobjekte eine wichtige Rolle. Diese Faktoren können den Unternehmenswert unmittelbar beeinflussen und sollten daher in die Bewertung einfließen.

Handelsvertreter- & Vertriebssysteme

Verfügt das Unternehmen über Handelsvertreter oder ein umfangreiches Vertriebsnetz, empfiehlt sich eine detaillierte Analyse der entsprechenden Vertragsbeziehungen. Das französische Recht sieht in bestimmten Fällen Schutzmechanismen für Handelsvertreter vor, die bei Vertragsbeendigungen zu finanziellen Ansprüchen führen können.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Vertriebsvereinbarungen rechtlich wirksam ausgestaltet sind und ob daraus langfristige Verpflichtungen oder Haftungsrisiken entstehen können. Eine frühzeitige Bewertung dieser Geschäftsangelegenheiten trägt dazu bei, spätere Überraschungen nach Abschluss der Transaktion zu vermeiden.

Compliance, Haftung & laufende Rechtsstreitigkeiten

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Due Diligence betrifft die Prüfung möglicher Haftungsrisiken sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben. Verstöße in diesen Bereichen können erhebliche finanzielle Folgen haben und den Wert eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen.

Anhängige Gerichts- & Schiedsverfahren

Im ersten Schritt sollte untersucht werden, ob gegen das Zielunternehmen laufende Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren bestehen. Dabei sind nicht nur bereits anhängige Verfahren relevant, sondern auch potenzielle Streitigkeiten, die sich in Zukunft zu rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln könnten.

Je nach Umfang und Streitwert können solche Verfahren erhebliche Risiken für die geplante Transaktion darstellen. Eine sorgfältige Analyse ermöglicht es, eventuelle Auswirkungen auf den Unternehmenswert frühzeitig einzuschätzen.

Datenschutz & regulatorische Anforderungen

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob das Unternehmen die für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorgaben einhält. Dies betrifft unter anderem datenschutzrechtliche Verpflichtungen, branchenspezifische Regelungen oder behördliche Genehmigungen.

Gerade bei international tätigen Unternehmen können Verstöße gegen regulatorische Anforderungen zu Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen oder Reputationsschäden führen. Entsprechende Risiken sollten daher bereits im Rahmen der Due Diligence identifiziert und bewertet werden.

Korruptionsprävention & interne Compliance-Systeme

Insbesondere bei größeren Unternehmen gewinnt auch die Prüfung bestehender Compliance-Strukturen zunehmend an Bedeutung. Dabei wird untersucht, ob interne Prozesse und Kontrollmechanismen vorhanden sind, um Rechtsverstöße zu verhindern und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

Fehlende oder unzureichende Compliance-Maßnahmen können zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Eine umfassende Prüfung schafft Transparenz über bestehende Schwachstellen und ermöglicht es, erforderliche Maßnahmen bereits vor Abschluss der Transaktion einzuplanen.

Die französische Investitionskontrolle

Für ausländische Investoren stellt die französische Investitionskontrolle durch das Wirtschaftsministerium eine erhebliche Hürde dar. Frankreich schützt sensible Schlüsselindustrien sehr restriktiv. Die Liste der genehmigungspflichtigen Sektoren wurde kontinuierlich ausgeweitet und umfasst neben Verteidigung und Energie auch Bereiche wie Cybersicherheit, KI, kritische Infrastrukturen und Biotechnologie. Fällt das Zielunternehmen in diesen Bereich, muss die staatliche Genehmigung (Autorisation IEF) zwingend als Closing-Bedingung (Condition Suspensive) in den Vertrag aufgenommen werden, da die Transaktion ohne sie unwirksam ist. Dies verzögert den Zeitplan meist um mehrere Monate.

Steuerliche & finanzielle Risiken frühzeitig erkennen

Neben den rechtlichen Aspekten sollten im Rahmen der Due Diligence auch steuerliche und finanzielle Risiken sorgfältig untersucht werden. Häufig ergeben sich erst durch die Kombination verschiedener Prüfungsergebnisse Risiken, die sich unmittelbar auf den Kaufpreis oder die Struktur der Transaktion auswirken können.

Dazu zählen beispielsweise offene Steuerforderungen, laufende Betriebsprüfungen oder bislang nicht erkannte Verbindlichkeiten. Auch bestehende Finanzierungsverträge sollten daraufhin geprüft werden, ob sie besondere Verpflichtungen oder Einschränkungen enthalten, die nach einem Eigentümerwechsel relevant werden könnten.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Rückstellungen, Forderungen und bestehende Haftungsverhältnisse detailliert zu analysieren. Nicht selten zeigen sich hierbei finanzielle Belastungen, die in den Unternehmensunterlagen nur unzureichend dokumentiert sind oder deren tatsächliches Ausmaß zunächst schwer einzuschätzen ist.

Eine enge Abstimmung zwischen rechtlicher und steuerlicher Prüfung ist daher entscheidend. Nur wenn sämtliche relevanten Erkenntnisse zusammengeführt werden, lässt sich der wirtschaftliche Zustand des Unternehmens realistisch bewerten. Gleichzeitig schafft dies die Grundlage für eine fundierte Kaufpreisermittlung und eine angemessene Risikoverteilung innerhalb der Transaktion.

Die Ergebnisse der Due Diligence rechtssicher in den Unternehmenskaufvertrag überführen

Die Due Diligence erfüllt ihren Zweck nur dann vollständig, wenn die gewonnenen Erkenntnisse auch in die Vertragsgestaltung einfließen. Identifizierte Risiken sollten daher bei der Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags berücksichtigt und durch geeignete Regelungen abgesichert werden.

Je nach Ergebnis der Prüfung können beispielsweise Garantien, Freistellungen oder besondere Haftungsregelungen vereinbart werden. Auf diese Weise lassen sich bekannte Risiken zwischen Käufer und Verkäufer klar zuordnen und potenzielle Streitigkeiten nach dem Vollzug der Transaktion reduzieren.

Besonders bei grenzüberschreitenden M&A-Projekten ist eine sorgfältige Abstimmung zwischen den wirtschaftlichen Zielen der Parteien und den Anforderungen des französischen Rechts erforderlich. Unterschiede im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht können sich unmittelbar auf die Gestaltung der Vereinbarungen auswirken.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die Ergebnisse der Due Diligence korrekt einzuordnen und in rechtssichere Vertragsklauseln zu überführen. Dadurch können Risiken gezielt adressiert und die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf in Frankreich geschaffen werden.

Fazit: Eine fundierte Due Diligence schafft Sicherheit bei M&A in Frankreich

Der Erfolg von M&A in Frankreich hängt maßgeblich von einer sorgfältigen Vorbereitung und einer umfassenden Due Diligence ab. Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bestehende Vertragsverhältnisse sowie mögliche Haftungs- und Compliance-Risiken sollten frühzeitig geprüft werden, um unangenehme Überraschungen nach Abschluss der Transaktion zu vermeiden.

Eine strukturierte Analyse schafft Transparenz über die tatsächliche Situation des Zielunternehmens und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Gleichzeitig ermöglicht sie es, identifizierte Risiken bei der Kaufpreisgestaltung und der Vertragserstellung angemessen zu berücksichtigen.

Als deutsch-französische Kanzlei in Paris begleiten wir bei Alaris Law Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen und beraten sie zu den rechtlichen Besonderheiten des französischen Rechts. Dank unserer Erfahrung im französischen Gesellschaftsrecht und unserer deutschsprachigen Betreuung unterstützen wir Mandanten dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und M&A-Projekte in Frankreich rechtssicher umzusetzen. 

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