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Startseite / Alaris News / Covid-19 Leitfaden zur Baustellen-Tätigkeit in Frankreich

Date: 8. April 2020
Author: David Hartmann
Archiv: Alaris NewsSchlagwort: Baurecht, Corona, covid-19, französisches Baurecht, Leitfaden

Covid-19 Leitfaden zur Baustellen-Tätigkeit in Frankreich

Covid-19 – Leitfaden zur Wiederaufnahme der Baustellentätgkeit in Frankreich / Baurecht in Frankreich

Im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise veröffentlichte das OPPBTP am 2. April 2020 einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Gewährleistung der Gesundheitssicherheit auf Baustellen, der von den zuständigen staatlichen Ministerien auch genehmigt wurde.

In diesem Leitfaden sind die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt, die zwingend umgesetzt werden müssen, um die sanitären Mindestbedingungen für das Baupersonal in den Büros, Werkstätten, Depots oder auf den Baustellen einzuhalten.

Der 23-seitige Leitfaden enthält allgemeine sowie auch spezifische Anweisungen die je nach Situation, Ort und Personal unterteilt sind.

GUIDE-DE-PRECONISATIONS-COVID-19-OPPBTP (1MB)Download

Die darin erteilten Anweisungen müssen zwingend von den Unternehmen befolgt werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Aktivitäten in den Büros oder auf den Baustellen eingestellt werden. Unternehmen, die mithin trotz bestehender Coronavirus-Epidemie ihre Tätigkeit auf den Baustellen wieder aufnehmen oder fortsetzen möchten, müssen daher diesen Leitfaden einhalten und ebenfalls den eigenen Sicherheitsplan dementsprechend überarbeiten.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen als Kanzlei zum Thema Baurecht in Frankreich!

Der Leitfaden kann unter folgender Internetseite heruntergeladen werden:

https://www.ffbatiment.fr/federation-francaise-du-batiment/laffb/actualites/covid-19-guide-de-preconisations-de-securite-sanitaire-pour-la-continuite-des-chantiers.html

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Eine Information von ALARIS AVOCATS.

Rechtlicher Hinweis: Die Beiträge auf unserer Homepage alaris-law.com erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit und sollen lediglich einem ersten Überblick dienen. Insbesondere können diese Beiträge keine umfängliche anwaltliche Beratung ersetzen. Unsere Kanzlei kann mithin hierfür keine Haftung übernehmen. Für verbindliche Auskünfte stehen wir Ihnen jedoch gerne mit unserem Team zur Verfügung.

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