Grenzüberschreitende Nachlassfragen zählen zu den anspruchsvollsten Herausforderungen des modernen Erbrechts. Wenn Vermögenswerte über verschiedene Kontinente und Rechtsordnungen verteilt sind, erfordern steuerliche und juristische Komplexitäten mehr als nur Standardlösungen – sie verlangen eine perfekt koordinierte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg.
Als Alaris Avocats sind wir auf die Beratung im französischen Recht spezialisiert und begleiten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Nachfolge in Frankreich sowie im internationalen Raum. Um eine lückenlose Betreuung auch im internationalen Recht und darüber hinaus zu garantieren, arbeitet unsere Kanzlei in einer exklusiven Partnerschaft mit unseren geschätzten Kollegen von Dr. Lang & Kollegen in München zusammen. Diese Kooperation ist weit mehr als ein rein geschäftliches Netzwerk: Sie gründet auf der persönlichen Freundschaft zwischen Dr. Stephan Lang und David Hartmann.
Die Anwälte Dr. phil. Stephan J. Lang und David Hartmann von Alaris Avocats sprechen über deutsch-französisches Erbrecht
Die Anwaltskooperation Dr. Stephan J. Lang & Alaris Avocats, Paris
Durch diese vertrauensvolle Verbindung und unser weitreichendes Netzwerk bieten wir eine nahtlose Betreuung bei komplexen, internationalen Vermögensstrukturen. Wir sind dort präsent, wo unsere Mandanten investieren: Unsere globale Reichweite erstreckt sich über die Kernachse Paris – Berlin – München hinaus auf strategische Standorte in Spanien und Italien sowie im kompletten Nahen Osten.
Ob es sich um Immobilien an der Côte d’Azur, Unternehmensbeteiligungen in München, Fincas auf den Balearen oder Holdingstrukturen in den Golfstaaten handelt – wir verbinden französisches Fachwissen mit internationaler Erfahrung und lokaler Präsenz in den wichtigsten Märkten.
